Die Gütergemeinschaft und die gemeinsame Kasse spiegeln im praktischen Leben die Berufung der kirchlichen Gemeinschaft wider. Deshalb erhalten wir von der Gemeinschaft weder Gehalt oder Honorar noch ein persönliches Taschengeld. Die Mitglieder übergeben sämtliche Einkünfte, Vermögen und Anrechte an die Gemeinschaft, und erhalten das zum Leben Notwendige wie z.B. Verpflegung, Kleidung und Unterkunft. Jeder von uns ist der Gemeinschaft über das ihm anvertraute Geld rechenschaftspflichtig. In unserem täglichen Leben versuchen wir, bescheiden zu leben, aber großzügig zu geben, um so ein Übermaß zu vermeiden und frei von den Fesseln des Materialismus zu bleiben. Mit dieser Praxis möchten wir bezeugen, dass durch ein gemeinsames Haushalten alles, was wir haben, jedem Bedürftigen zur Verfügung steht. Dies gilt zuallererst innerhalb unserer eigenen Gemeinschaft, denn kein Bruderhof soll reicher oder ärmer sein.
Um die Zwecke der Gemeinschaft zu verwirklichen, kann es notwendig sein, Rechtsträger zu errichten, u.a. um Immobilien eintragen zu lassen oder einen Gewerbebetrieb zu führen (Gemeinschaftsunternehmen). Sollte ein solcher Rechtsträger jemals aufgelöst werden, kann aus dem verbleibenden Vermögen kein Mitglied irgendetwas für sich persönlich erlangen, da jeder Vermögenswert ausschließlich für die Zwecke der Gemeinschaft bestimmt ist und damit für die Sache Christi und für die Armen. Dieses Verständnis findet sich in den Satzungen aller unserer Gemeinschaftsunternehmen.
Jeder Bruderhof ernennt einen Haushalter, der die praktischen Belange zu regeln hat und mit Sorgfalt für das Wohl eines jeden auf dem Bruderhof mitlebenden Bewohners zu sorgen hat. Die Haushalter arbeiten eng mit der pastoralen Leitung zusammen. Der Haushalter legt Gott und den Mitgliedern gegenüber Rechenschaft über seine Arbeit ab.